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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit Unternehmen der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen („Auftragnehmer“) über die Schaltung von elektronischer Werbung („Vertrag“) auf der SW-Mediawand.
1.2 Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven, Werbespots und sonstigem Content-Programm auf elektronischen Medien („Schaltung“).
2 Auftragserteilung und -annahme
2.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande, Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2 Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen / Mittler ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur / Mittler und dem Auftragnehmer zustande. Bei Auftragserteilungen von Agenturen/Mittlern, die im Namen und im Auftrag eines werbungtreibenden Unternehmens („Werbungtreibender“) erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt Agentur / Mittler mit Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbungtreibenden aus dem zwischen Agentur / Mittler und dem Werbungtreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der
Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung).
2.3 Aufträge des Auftraggebers haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes („Produktgruppe“) und des Werbungtreibenden zu enthalten.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen – ganz oder teilweise – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zu-
widerläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung dieses Absatzes, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
2.7 Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.
2.8 Der Auftraggeber kann bis Schaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Schaltungsbeginn 5%, bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 10% und danach 25% der gebuchten Brutto-Medialeistung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten. Der Entschädigungsbetrag ermäßigt sich dann entsprechend.
2.9 Die Laufzeit des Werbevertrages wird in der Buchungsbestätigung bestimmt.
2.10 Ab Beginn der ersten Ausstrahlung der Werbung ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
2.11 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3 Schaltzeit
Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung, spätestens jedoch mit dem Tag, an dem die Werbung ohne Verzug des Auftraggebers hätte ausgestrahlt werden können, und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltung.
4 Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungtreibenden wird nicht zugesichert.
5 Werbemittel
5.1 Die Herstellung der Reproduktionsunterlagen ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dem Auftragnehmer spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltbeginn geeignete Reproduktionsunterlagen (Materialien/Vorlagen) zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren. Eine weitergehende Prüfpflicht, etwa Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der Unterlagen, obliegt dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten die Herstellung der Werbemittel bzw. nimmt auf Wunsch des Auftraggebers erforderliche Anpassungen ungeeigneter Repro-duktionsunterlagen auf dessen Kosten vor. Sofern der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert bzw. verkürzt, entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen.
5.2 Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftraggeber ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht berechtigt. Sofern Auftragnehmer und Auftraggeber im Vertrag ein Nutzungsrecht im Anschluss an die Schaltzeit vereinbaren, beinhaltet dieses Nutzungsrecht das einfache, zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und unübertragbare Recht, das Werk auf eigenen Medienplattformen (Webauftritt, In-House- und Storemedien etc.) des Auftraggebers auszustrahlen. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Ausstrahlung auf den eigenen Medienplattformen erforderliche Änderungen am Werk vorzunehmen.
5.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Zweck, Inhalt und Aufmachung der Werbemittel und der Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, in keiner Weise die Rechte Dritter verletzen und allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, ein-
schließlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Strafrecht sowie den speziellen Vorschriften für bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker etc.) und Produktgruppen (Arzneimittel, Heilmittel etc.) genügen und nicht gegen behördliche Anordnungen verstoßen. Der Werbekunde wird insbesondere (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) hingewiesen auf: Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§§ 1, 3 UWG), § 1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV), § 5 Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV). Werbemittel dürfen sexuelle Inhalte
oder Service-Telefonnummern (Mehrwertdienste), durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen (insbesondere die Einwahlnummern 0190 und 0900), nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftragnehmer enthalten. Fehlerhafte Angaben und Änderungen oder sonst nach dieser Vorschrift
5.3 bedenkliche Werbemittel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis dem Auftragnehmer zu melden und alles für die Korrektur Erforderliche zu veranlassen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis auf Widerruf das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es in einer web-basierten Datenbank zu verwenden.
6 Preise
6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmers.
6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.4 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Eine Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt nach Ablauf der Schaltungen bei einer Wochen- und Monatsbelegung. Bei längeren Werbezeiträumen (ab 3 Monate) erfolgt die Abrechnung jeweils zum Ende des Werbemonats. Der Auftragnehmer behält sich vor, Rechnungen elektronisch zu versenden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
7.2 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.
8 Vertragsstörung / Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahr-lässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
8.4 Der Auftragnehmer haftet ebenfalls insbesondere nicht: Für Datenverluste, wenn der Wer-bekunde nicht durch Erstellung von Sicherungskopien von seinem Datenbestand oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Werbemittel mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Andernfalls ist die Haftung des Auftragnehmers auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Für mangelhafte Daten, die von Werbeagenturen oder Werbemittlern oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, die im Auftrag des Werbekunden oder des Wertreibenden handeln.
Für die Qualität der Wiedergabe von Bilddateien, insbesondere nicht für Farbabweichungen. Für Schäden aus gekürzter oder verfälschter Erscheinung oder aus der missbräuchlichen Verwendung von Daten durch Dritte. Dafür, dass die geschalteten Werbemittel die gesetzlichen Anforderungen des Landes, in dem sie aufgerufen werden können, oder in dem der Werbekunde oder Wertreibende seinen Sitz hat, erfüllen. Für die Durchsetzbarkeit von aufgrund der geschalteten Werbemittel angebahnten oder geschlossenen Verträgen nach dem Landesrecht eines berührten Staates übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung und Haftung. Das gleiche gilt für die Entstehung sonstiger rechtlicher und wirtschaftlicher Nachteile der Vertragsparteien.
8.5 Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung gewährt. Sofern der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden kann, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
8.6 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers
8.7 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn, spätestens jedoch bis 1 Woche nach Beendigung der Schaltung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
9 Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage zu entnehmen, www.sw-mediawand.de/datenschutz
10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bitterfeld.
Stand: Oktober 2019
SW-MEDIAWAND, EINE KOOPERATION
DER STADTWERKE BITTERFELD-WOLFEN GMBH UND JESKE MEDIA.